Ständerat: Telefonranddaten müssen nicht in der Schweiz bleiben

8. März 2016

sda

Fernmeldedienstanbieter sollen doch nicht verpflichtet werden, die Telefonranddaten, die sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aufbewahren müssen, in der Schweiz zu speichern. Der Ständerat hat am Dienstag mit 25 zu 17 beschlossen, an seinem früheren Entscheid festzuhalten.

Das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geht damit ein drittes Mal an den Nationalrat, der auf einer Aufbewahrung der Randdaten in der Schweiz pocht. Es handle sich um sensible Daten, hiess es in der grossen Kammer. Diese irgendwo auf der Welt aufzubewahren, löse Unbehagen aus.

Im Ständerat folgte die Mehrheit dagegen Justizministerin Simonetta Sommaruga. In der kleinen Kammer erklärte sie, es lasse sich gar nicht überprüfen, ob die Randdaten in der Schweiz gespeichert würden. Dies obwohl viele Provider von Online-Speicherservices - darunter auch Telcos, die selbst Randdaten speichern müssen - für ihre Dienstleistungen strikte Datenhaltung in der Schweiz versprechen.

Telefonranddaten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Bereits geeinigt haben sich die Räte darauf, dass diese Daten weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt werden.

 

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