Dieser Entscheid sei einstimmig bei zwei Enthaltungen gefallen, teilte BastA! heute mit. Der Grosse Rat hatte der Wegweisung am letzten Mittwoch mit 65 zu 46 Stimmen seinen Segen erteilt.
Für BastA! ist der Wegweisungsartikel unnötig und rechtsstaatlich bedenklich. Statt die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen, verstärke er die Rechtsunsicherheit. Unter anderem soll die Basler Polizei Personen künftig für bis zu 72 Stunden von einem bestimmten öffentlichen Ort ausschliessen können.
BastA! kann gemäss der Mitteilung beim Referendum mit der Unterstützung der JUSO und des Jungen Grünen Bündnis' rechnen. Nötig sind 2000 Unterschriften.
Am 29. November 2008 wurden 2222 Unterschriften eingereicht, von denen 2064 gültig waren.
Die Abstimmung findet am 8. Februar 2009 statt.
Ebenfalls am 8. Februar 2009 wird in Luzern über einen Wegweisungsartikel abgestimmt. Am 14. Januar 2009 fand dazu eine Podiumsdiskussion statt (rund 90 Minuten, siehe Link). Zudem ist dort noch eine Stimmrechtsbeschwerde hängig (BaZ vom 30. Januar 2009), welche aber kurz vor dem Abstimmungstermin vom Bundesgericht abgewiesen wurde.
Sowohl in Basel als auch in Luzern wurden die Vorlagen mit rund 80 % Ja-Stimmen angenommen.
In Basel wurden am ersten Tag der Herbstmesse 2009 die ersten Platzverweise ausgesprochen, allerdings nicht für Schlägerbanden, für die der Artikel gemacht wurde.
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