Videoüberwachung wird hauptsächlich zur Prävention eingesetzt, eine Archivierung des Bildmaterials ist zu diesem Zweck nicht notwendig. Trotzdem sollen im Rahmen einer «Vereinheitlichung» die Aufbewahrungsfristen massiv verlängert werden.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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