SBB zocken Parteien ab

4. November 2012

Bundesbahnen verlangen für Standaktionen Gebühr von über 1000 Franken

Obwohl das Bundesgericht Bahnhöfe zum öffentlichen Raum erklärt hatte, verlangten die SBB von den Jungen Grünen für eine Unterschriftensammlung für das Asylgesetz-Referendum im Bahnhof Bern eine Gebühr von 1053 Franken. Zum Vergleich: Auf öffentlichen Plätzen in Bern sind politische Standaktionen gratis.

Die Jungen Grünen wollen die Gebühr nicht akzeptieren. «Unterschriften sammeln im öffentlichen Raum darf auf keinen Fall kostenpflichtig sein», sagt die Vizepräsidentin der Jungen Grünen Bern, Seraphine Iseli. Die Partei werde darum gegen die SBB-Bestimmungen für politische Aktionen beim Bundesamt für Verkehr eine Beschwerde einreichen. «Es ist verwerflich, dass die SBB politische Aktivitäten offensichtlich mit kommerziellen Promotionen gleichsetzen», sagt Iseli.

SBB-Specher Christian Ginsig bestätigt, dass die SBB ihr Reglement für ideelle Promotionen überarbeitet hätten: «Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft, wird aber bereits jetzt angewendet.»

Mit einem offenen Brief haben die grossen Bundesratsparteien SVP, SP, FDP und CVP gegen das Reglement der SBB für Unterschriftensammlungen und andere Aktionen in Bahnhöfen protestiert. Die Bahn reagierte: Unterschriftensammeln kostet ab sofort 50 Franken pro Halbtag. Das gilt für «reine Unterschriftensammlungen ohne Stand und ohne Abgabe von Flyern», schreibt die Bahn am Mittwochnachmittag. Parteien, welche bereits eine höhere Gebühr entrichtet haben, erhalten die Differenz zurück, versichert die SBB. Das Reglement sei aufgrund erster Erfahrungen angepasst worden.

Das Reglement soll auf 1. Januar 2013 in Kraft treten, wurde aber mit der Übergangsregelung bereits angewendet. Bis Ende Jahr will die SBB die Bestimmungen abschliessend festlegen. Neben den Tarifen sind auch andere Bestimmungen, z. B. über die frühe Anmeldung und Bezahlung, unhaltbar.

Am 4. Dezember 2012 ist die SBB zurückgekrebst. Reine Unterschriftensammlungen sind kostenlos, allerdings bleibt eine Anmeldefrist von fünf Tagen.

 

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