Während des Weltwirtschaftsforums WEF in Davos ist am 23. Januar 2018 der Journalist Boas Ruh der NZZ verhaftet worden. Er hatte sich geweigert, die Fotos auf seinem Handy zu löschen. Derartige Vorfälle gibt es am WEF in schöner Regelmässigkeit.
Am 27. Januar 2001 versuchte ein Journalist und Redaktor mit dem Postauto von Klosters nach Davos zum WEF zu gelangen. Kurz vor Davos wurde das Postauto angehalten. Die Insassen wurden kontrolliert und an der Weiterreise gehindert. Trotz seiner Angaben über journalistische Tätigkeiten wurde auch der Journalist zur Rückkehr angehalten. Nach einem Spiessrutenlauf durch die schweizerischen Instanzen verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz mit Urteil 12675/05 vom 8. Oktober 2009 wegen ungerechtfertigter Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit.
Gut ein Jahr nach diesem Urteil haben Spezialeinheiten der Polizei am 29. Januar 2011 in einem Zug von Davos nach Landquart den britischen Journalisten Andrew Clark verhaftet, weil er mit einem Mobiltelefon ein paar Bilder geschossen hatte. Obwohl sich Andrew Clark sofort als Journalist zu erkennen gab und seinen Presseausweis vorlegte, wurde er mit Kabelbindern gefesselt, und seine Habseligkeiten wurden in einen Plastikbeutel verstaut und um seinen Hals gehängt. Mit rund 60 anderen Zugpassagieren wurde er nach Landquart verfrachtet, wo er gefesselt in einer kalten Tiefgarage ausharren musste und erst nach etwa 3 Stunden frei kam.
Auch Boas Ruh wurde wie Andrew Clark mit Handschellen gefesselt auf eine Polizeistelle verfrachtet und in eine Zelle gesperrt, er musste sich einer Leibesvisitiation unterziehen und die Polizei machte ein Foto von ihm. Aber immerhin wurde er schon nach 2 Stunden freigelassen. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts erreicht die polizeiliche Behandlung mit Fesselung, Gefangenentransport und die Einsperrung in einer Zelle und deren Dauer die Qualität eines Freiheitsentzugs.
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