Teilrevision des Zollgesetzes

6. April 2013

Seit Dezember 2005, eventuell auch schon früher, setzt das Grenzwachtkorps (GWK) Drohnen zur Überwachung der Grenzen ein. Anlässlich eines dieser Überwachungsflüge konnten zwei Kiffer, die im Wald einen Joint geraucht hatten, verhaftet werden. Diese Drohneneinsätze werden jeweils von der Armee im Auftrag des GWK durchgeführt.

Eine gesetzliche Grundlage dafür brachte erst das neue «Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme» (MIG), welches am 1. Januar 2010 in Kraft trat. Art. 180 dieses Gesetzes besagt: «Die Armee und die Militärverwaltung betreiben mobile und fest installierte, boden- und luftgestützte, bemannte und unbemannte Überwachungsgeräte und -anlagen (Überwachungsmittel)», und Art. 181 Abs. 2 lautet «Die Armee kann den zivilen Behörden auf Gesuch hin luftgestützte Überwachungsmittel mit dem nötigen Personal zur Verfügung stellen: a. für polizeiliche Aufgaben und zur Grenzüberwachung bei dringlichen und befristeten Einsätzen». Und schliesslich verlangt Art. 183 Abs. 2: «Der Einsatz von Überwachungsmitteln zugunsten ziviler Behörden darf nur im Rahmen der Rechtsgrundlagen erfolgen, die für die unterstützten zivilen Behörden gelten». Als Rechtsgrundlage für das GWK wurde die «Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung» vom 4. April 2007 herangezogen. Art. 3 dieser Verordnung besagt «die Geräte können fest installiert oder mobil sein.» und «sie können auch von Strassenfahrzeugen, Schiffen, Luftfahrzeugen oder Drohnen aus eingesetzt werden».

Im Dezember 2012 hat der Bundesrat eine Teilrevision des Zollgesetzes in Vernehmlassung geschickt. Unter anderem sollte endlich eine gesetzliche Grundlage für Drohneneinsätze des GWK geschaffen werden, wie dies Art. 183 Abs. 2 MIG verlangt, ebenso für alle anderen Überwachungsgeräte, welche in der Verordnung von 2007 geregelt sind und auch schon lange vom GWK eingesetzt werden. Der neue Art. 128a lautet: «Die Zollverwaltung kann anordnen, dass Personen und Sachen an allgemein zugänglichen Orten verdeckt beobachtet werden und dass dabei Bild- oder Tonaufzeichnungen gemacht werden können, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen begangen werden oder worden sind». Hier ist anzumerken, dass Zolldelikte auch bei grossen Warenmengen und somit hohen hinterzogenen Abgaben Übertretungen sind, sofern nicht auch gegen andere Gesetze, z. B. das Betäubungsmittelgesetz, verstossen wurde.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten haben eine gemeinsame Vernehmlassungsantwort eingereicht. Da diese Gremien die Einhaltung der Gesetzte überwachen müssen, könnte man annehmen, dass sie einen Gesetzestext samt dazugehörigen Erläuterungen verstehen würden. Aber weit gefehlt: Aus der Befugnis der Zollverwaltung zur «Strafverfolgung von Zolldelikten nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VstrR)» wurde in der Vernehmlassungsantwort kurzerhand «in umfassender Weise als gerichtspolizeiliche Behörde tätig werden», und das Eindringen des GWK in die Kompetenz der Kantone wurde moniert. Ebenso wurde «Observation» zu «verdeckter Ermittlung» mutiert und behauptet, dass die Polizei für Bild- und Tonaufnahmen im öffentlichen Raum eine richterliche Genehmigung benötige. Peinlich ist, dass sich viele Kantone dieser Vernehmlassung angeschlossen haben.

Eine SVP-Postille aus Basel witterte aufgrund dieser dümmlichen Vernehmlassungsantwort der Polizei-Direktoren und -Kommandanten sofort eine Verschwörung der «Verräterin» Eveline Widmer-Schlumpf und fragte unter dem Titel «Verdeckte Überwachung bei Übertretungen» am 28. März 2013: «Will sich da Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf via Hintertür eine eigene (Bundes-)Polizeitruppe schaffen? Diese Frage stellt sich bei Durchsicht des teilrevidierten Zollgesetzes, das bis Ende März in der Vernehmlassung bei Kantonen und Verbänden ist».

Dieser Artikel hat nicht nur grundrechte.ch aufgeschreckt, sondern auch die Zollverwaltung, welche prompt eine Richtigstellung herausgab. Am 2. April hat die BaZ diesen unfreiwilligen Aprilscherz der Polizeiverantwortlichen richtiggestellt, am 3. April auch noch die sda.

Der Verein Referendum BWIS hat in seiner Vernehmlassungsantwort bemängelt, dass mit den geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Kantonen und GWK eine Bereitschaftspolizei für Sportveranstaltungen gebildet werden könnte, etwa um zu kontrollieren, ob Besucher in der Hooligan-Datenbank registriert sind. Ferner empfahl er, die Kompetenz des GWK für «Besondere Untersuchungsmassnahmen» ins VstrR zu verlegen, damit auch Polizeikommandanten den Sinn verstehen.

 

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