Fotofallen mit Selbstauslöser, die zur Unterstützung bei der Jagd und zur Erforschung der Wildtiere in den Schweizer Wäldern hängen, sorgen für Zoff. Immer fotografieren diese auch Personen, die sich im Wald aufhalten. In Österreich sorgte diesen Sommer ein Fall für Aufsehen, als ein Politiker bei einem Schäferstündchen fotografiert wurde. Auch in Deutschland lösten die Fotofallen eine grosse Kontroverse aus. In beiden Ländern gelten nun restriktive Vorschriften.
Nachdem eine Person aus dem Baselbiet reklamiert hatte, wird der Datenschutz nun auch in der Schweiz aktiv: «Wenn eine Privatperson im öffentlichen Raum eine Fotofalle aufstellt und dabei Personen aufgenommen werden, ist es ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz», so das Urteil des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
Doch auch die Behörden, welche die Kameras für Forschungszwecke einsetzen, müssen künftig genauer aufpassen. So existiert weder im nationalen noch im kantonalen Jagdgesetz ein Passus zum Thema Fotofallen. Und auch die Baselbieter Datenschutzbeauftragte wurde bisher noch nie von der zuständigen Stelle für das Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen kontaktiert. Laut dem Baselbieter Kantonstierarzt Ignaz Bloch sind die Fotofallen der Behörden entsprechend ausgeschildert. «Falls doch einmal ein Foto von einer Person mit drauf sein sollte, wird dieses natürlich umgehend gelöscht.»
Im ganzen Wallis werden im Winter 2012/2013 Infrarot-Fotofallen aufgestellt. Damit soll die zeitlich-räumliche Beziehung zwischen Grossraubtieren und ihrer Beute untersucht werden. Die Kameraobjektive sind nach unten gerichtet, um zu verhindern, dass unbeabsichtigterweise Gesichter von Passanten fotografiert werden.
Auf eine Anfrage des Walliser SP-Nationalrates Stéphane Rossini antwortete der Bundesrat Ende Februar 2014, dass bei nächster Gelegenheit die Liste der verbotenen Hilfsmittel in der Jagdverordnung um die Fotofallen erweitert werden soll. Fotofallen zu Forschungszwecken sollen aber erlaubt bleiben.
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