GSoA gewinnt vor Bundesgericht gegen St. Gallen

14. Oktober 2009

Das Sammeln von Unterschriften durch weniger als drei Personen ist ohne Bewilligung zulässig

In der autofreien Innenstadt von St. Gallen ist das Sammeln von Unterschriften durch weniger als drei Personen ohne Bewilligung zulässig. Im Rechtsstreit ging es um eine Aktion der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA).

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt abgewiesen und der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) Recht gegeben. Die GSoA hatte 2006 um die Bewilligung ersucht, an 25 Tagen im Dezember und Januar ohne Stand in der Innenstadt Unterschriften für ihre Initiative zum Verbot von Kriegsmaterialexporten sammeln zu dürfen. Die Stadtpolizei beschied der GSoA, dass sie praxisgemäss nur sechs Tage pro Monat bewillige.

 

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