Schweiz wegen Verletzung der EMRK verurteilt

12. September 2012

Youssef Nada unrechtmässig wegen Terrorismus-Verdacht festgesetzt

Youssef Nada sass jahrelang in Campione im Tessin fest. Grund: Verdacht auf Terrorismus. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschied nun: Die Schweiz hat seine Rechte verletzt.

Der heute 81-jährige Nada, die Al Taqwa Bank und seine weiteren Firmen waren 2001 vom Sanktionenkomitee der UNO auf die Liste der Personen gesetzt worden, die mit den Taliban, Osama Bin Laden oder al-Qaida in Verbindung stehen sollen. In der Folge wurde auch die Schweizer Taliban-Verordnung um Nada und seine Firmen ergänzt. Für Nada galt damit in der Schweiz eine Ein- und Durchreisesperre und der italo-ägyptische Geschäftsmann sass ab 2001 an seinem Wohnort in der italienischen Enklave Campione im Tessin fest. 2005 ersuchte er um Streichung von der Liste, nachdem die Schweizer Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt worden war.

Das Bundesgericht beschied ihm 2007, dass der Sanktionenbeschluss des Sicherheitskomitees für die UNO-Mitgliedstaaten verbindlich und eine Streichung von der Schweizer Terror-Liste damit nicht möglich sei. Erst 2009 wurde Nada dann von der Liste der UNO und anschliessend auch von der Schweizer Liste gelöscht.

Die Grosse Kammer des EGMR ist auf Nadas Beschwerde hin nun zum Schluss gekommen, dass die Schweiz sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie den Anspruch auf Zugang zu einer effektiven Beschwerdemöglichkeit verletzt hat. Das Gericht hat Nada 30'000 Euro Entschädigung zugesprochen.

 

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