Ungerechtfertigte fristlose Entlassung nach einer Überwachung des Computers

31. Januar 2013

Ein Arbeitgeber, welcher einen seiner Arbeitnehmer verdächtigt, die Informatikanlage zu missbräuchlichen Zwecken zu verwenden, darf nach einem neuesten Urteil des Bundesgerichts nicht im Geheimen ein Überwachungs-Programm zur Kontrolle der Computer-Aktivität des Arbeitnehmers installieren. Die so erlangten Beweismittel sind nicht verwertbar. Als Folge davon entfällt die Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung.

 

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