Berner Polizei kritisiert zu Unrecht Rückgang der DNA-Entnahmen

28. März 2017

Anlässlich der Präsentation der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 kritisierte Stefan Blättler, Kommandant der Berner Kantonspolizei, dass die Anzahl der DNA-Entnahmen im Kanton Bern massiv zurückgegangen sei. Konkret ist davon auszugehen, dass pro Monat statt ehemals rund 320 nur noch etwa 120 DNA-Profile erstellt werden. Schuld daran sollen Bundesrichter sein, welche die Strafprozessordnung restriktiv auslegen würden.

Tatsache ist einerseits, dass weder die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundesamtes für Statistik (BFS) 2016 noch die Kriminalstatistik 2016 des Kantons Bern Angaben über erkennungsdienstliche Massnahmen im Allgemeinen oder DNA-Profile im Speziellen mit auch nur einer Silbe thematisiert, und dass die Straftaten schweizweit zurückgegangen sind.

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Andererseits hat das Bundesgericht nicht die Strafprozessordnung «restriktiv ausgelegt», sondern zu Recht kritisiert, dass sich der Kanton Bern nicht an die gesetzliche Vorgabe, wonach jede DNA-Entnahme durch die Staatsanwaltschaft anzuordnen sei, halte. Vor dem Urteil 6B_718/2014 vom 10. Dezember 2014 konnte im Kanton Bern praktisch jeder Polizist die Entnahme und Profilierung von DNA-Proben anordnen, was naheliegenderweise zu einer unverhältnismässig hohen Zahl von DNA-Profilen geführt hat.

Selbstverständlich ist zu begrüssen, dass die Quote der DNA-Entnahmen im Kanton Bern auf das Niveau der gesamten Schweiz zurückgegangen ist. Es besteht absolut kein Anlass, das Bundesgericht zu kritisieren oder zu fordern, dass wegen jeder Bagatelle eine DNA-Analyse angeordnet werde.

 

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