Grundlose Personenkontrollen nicht gestattet

23. November 2013

Für eine Personenkontrolle durch die Polizei braucht es einen Grund. Theoretisch wenigstens. Die Praxis sieht anders aus.

Im Herbst 2010 wurde ein Journalist Augenzeuge einer Verhaftung im Zürcher Hauptbahnhof. Er zückte sein Mobiltelfon und filmte die Szene. Es dauerte nicht lange, bis einer der Beamten zu ihm kam und «Handy und Ausweis» verlangte. Für den Journalisten war «klar, dass ich ihm mein Handy aushändigen sollte». Genau das wollte er aber nicht tun und musste dies auch nicht tun. Trotzdem folgte das «volle Programm»: Verhaftung, Handschellen, Abtransport. Und drei Jahre später noch eine Busse von 100 Franken plus Gebühren.

Bei einer grossangelegten Razzia im Thuner Technoclub «N8stern» hat die Polizei am 8. November 2013 mehrere Personen verhaftet. «Alle Gäste wurden vorübergehend festgenommen, keiner konnte das Lokal verlassen, das ganze Gebäude war abgeriegelt. Jeder musste eine Urin- oder Speichelprobe abgeben.», erzählt ein Augenzeuge. Die blosse Anwesenheit in einem bewilligten Club reicht scheinbar für einen Drogentest bei fast 80 Peronen.

Am 18. November 2013 fand im Kollegiengebäude der Uni Basel ein Vortrag von Paul Bulcke, CEO von Nestlé, statt. Die Polizei war mit 3 Kastenwagen und etwa 20 Leuten präsent und kontrollierte alle Taschen der Besucher. Rund ein Dutzend Personen, welche Flyer verteilten, wurden aus dem Gebäude verwiesen und erhielten eine Wegweisung vom Petersplatz. Die Polizei rechtfertigt den Einsatz damit, dass man nicht habe ausschliessen können, dass das Verteilen der Flyer nur ein Alibi gewesen sei, um andere Absichten zu tarnen. Bei den Personen- und Taschenkontrollen wurden aber ausser Flyern nichts gefunden.

 

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