Im Jahr 2015 hat die Sondereinheit Enzian zwei Mal das Haus der «Familie Osterhase» in Ostermundigen mit gezückter Waffe gestürmt und Bewohner stundenlang gefesselt sowie diverse Sachschäden hinterlassen.
In der Folge wurde Anzeige gegen sieben namentlich bekannte Polizisten erstattet. Im Januar 2016 eröffnete ein ausserkantonaler Staatsanwalt ein Verfahren und stellte es im September 2016 wieder ein.
Weil der Anwalt der Privatkläger von der Einvernahme zweier Polizisten ausgeschlossen wurde, müssen diese Einvernahmen aufgrund eines Urteils des Obergerichts Bern wiederholt werden.
Es ist aber damit zu rechnen, dass diese Befragungen pro forma nochmals durchgeführt werden und anschliessend das Strafverfahren erneut eingestellt wird.
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