Stadtpolizei Zürich ignoriert Presseausweise - nicht zum ersten Mal

4. Mai 2021

Am 1. Mai 2021 hat die Stadtpolizei Zürich Medienschaffende, welche sich mit dem «Schweizer Presseausweis» legitimiert haben, behindert und teilweise Anzeigen gegen sie erstattet.

Der Vorfall reiht sich lückenlos in eine Serie ähnlicher Vorkommnisse: Am 6. März 2021 etwa wurde ein Team des Lokalradios «LoRa», welches über den «Frauenkampftag» berichten wollte, vom Helvetiaplatz weggewiesen. Weiter wurde am 7. April 2020 im Flughafen Kloten der Fotograf Claudio M. rabiat festgenommen und in Handschellen gelegt, als er auf einer öffentlich zugänglichen Terrasse ein Flugzeug fotografierte, mit dem offenbar der König von Thailand angekommen war. Bestens dokumentiert ist der Fall von Klaus Rosza im Hardturmstadion vom 4. Juli 2008:

https://grundrechte.ch/2021/1_Mai_Zuerich.jpg

Im Urteil 1B_534/2012 des Bundesgerichts vom 7. Juni 2013 (Pressefotografen Klaus Rosza gegen 2 Angehörige der Stadtpolizei Zürich) ist unter «Sachverhalt A.» Folgendes nachzulesen: «… Er habe den Polizeieinsatz vom 4. Juli 2008 zur Beendigung der Besetzung des Hardturmstadions durch Aktivisten fotografiert. Dabei hätten ihn A. und B. ohne Anlass und mit unnötiger Härte angehalten. Als er angegeben habe, einen Presseausweis auf sich zu tragen, hätten sie ihn verhöhnt….».

Falls das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» in der Abstimmung vom 13. Juni 2021 angenommen wird, hat die Polizei noch leichteres Spiel: Sie kann unliebsame Medienschaffende kurzerhand für 3 Monate mit Hausarrest belegen.

Darum: NEIN zum «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» am 13. Juni 2021!

 

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