Dienst ÜPF plant Flatrate für Telefonüberwachungen

4. Januar 2019

Staatsanwälten ist Telefonüberwachung seit jeher zu teuer. Am liebsten wollen sie gratis Telefone überwachen dürfen, dann könnten sie nach Lust und Laune schnüffeln und müssten sich nicht um Budgets kümmern.

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Obwohl die Gebühren für Fernmeldeüberwachungen durch den Dienst ÜPF im Frühjahr 2018 erhöht worden sind, beträgt der Kostendeckungsgrad lediglich mickrige 44 Prozent. Weil aufgrund des verschärften Überwachungsgesetzes beim Dienst ÜPF aufgerüstet wird, steigen die Gesamtkosten von heute 29 Millionen Franken jährlich auf geschätzte 50 Millionen Franken im Jahr 2021.

Durch die höheren Ausgaben des Dienstes ÜPF wird der Kostendeckungsgrad der Fernmeldeüberwachung weiter sinken. Trotzdem wollen Staatsanwälte weniger für die Überwachung bezahlen. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat im November 2017 eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Diensts ÜPF einberufen, um Aufwand und Höhe der Gebühren zu überprüfen. Darin vertreten waren die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und die Polizeikommandanten-Konferenz (KKPKS), die Internet- und Telefonanbieter sowie der Bund mit Bundesanwaltschaft und Nachrichtendienst. Diese Arbeitsgruppe schlägt vor, dass pauschale Gebühren eingeführt werden. Jeder Kanton bezahlt nur noch einmal jährlich für die Überwachungen und Auskünfte. Wie viel ein Kanton bezahlen muss, ergibt sich aus einem Verteilschlüssel, der zum Beispiel aus dem Aufwand der Vergangenheit errechnet wird.

Diese Flatrate für Telefonüberwachungen hätte unweigerlich zur Folge, dass Staatsanwälte vermehrt auf dieses Mittel zurückgreifen würden und für jede Bagatelle eine Fernmeldeüberwachung anordnen würden.

 

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