Von Philipp Loser, Newsnet
Ausgerechnet die Swisscom stellt sich gegen die Büpf-Revision. Der bundesnahe Betrieb fürchtet hohe Kosten und eine Aushöhlung der Grundrechte.
Begonnen hat der Kampf gegen die Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) als Randveranstaltung des politischen Betriebs. Die Piratenpartei, verschiedene Jungpolitiker, computeraffine Parlamentarier von ganz rechts bis ganz links – es waren nicht die tonangebenden Kräfte der Schweizer Innenpolitik, die sich bisher gegen das Büpf gestemmt haben.
Diese Woche nun hat die Gruppe, die unter der Leitung des Luzerner SVP-Kantonalpolitikers Franz Grüter bereits ein Referendumskomitee gebildet hat, einen mächtigen Verbündeten gewonnen. Gegenüber «Echo der Zeit» von Radio SRF bezog die Swisscom am Montag erstmals Stellung gegen das Büpf, das unter anderem eine 12-monatige Vorratsdatenspeicherung und den Einsatz von Staatstrojanern vorsieht. Beklagt wurden von Andreas Locher, dem Leiter der Überwachungsgruppe der Swisscom, die hohen Kosten der zusätzlichen Überwachung. Und Locher äusserte auch grundrechtliche Bedenken: Die Swisscom verstehe sich als Anwalt der Kunden. In dieser Rolle gelte es, der uferlosen Überwachung durch den Staat Grenzen zu setzen.
Ein Fehler im System
Die Aussagen von Locher werden von Swisscom-Sprecher Olaf Schulze bestätigt. «Die gesamte Branche hat sich zum Büpf klar geäussert – Swisscom schliesst sich dieser Meinung an.» Auf 10 Millionen Franken pro Jahr schätzt die Firma den Aufwand für Überwachungsmassnahmen, davon werden der Swisscom 2,5 Millionen vom Bund vergütet. Ein Fehler im System, findet Schulze: «Werden die Aufwände nur teilweise entschädigt, müssen die Anbieter und damit letztlich deren Kunden die Straftäter subventionieren.»
Ein lässlicher Fehler allerdings, heisst es auf der anderen Seite, beim Dienst ÜPF. Der im Justizdepartement angesiedelte Dienst beschafft auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden Überwachungsdaten bei Telekommunikationsfirmen. ÜPF-Sprecher Nils Güggi kann aus betriebswirtschaftlicher Sicht zwar verstehen, dass die Swisscom die ungedeckten Kosten und den geschmälerten Reingewinn beklagt. Aber man müsse die Relationen wahren. «Der Reingewinn der Swisscom betrug im Jahr 2013 rund 1,7 Milliarden Franken. Für Überwachungsmassnahmen hatte die Swisscom gemäss ihren eigenen Schätzungen im gleichen Zeitraum 7,5 Millionen aufgewendet, für die sie nicht entschädigt wurde – da bewegen wir uns im Promillebereich im Vergleich zum Reingewinn.»
Speziell am Widerstand der Swisscom ist auch die Besitzerstruktur des Betriebs: Hauptaktionär des Telekommunikationsanbieters ist mit 51,22 Prozent der Bund – der Absender des neuen Gesetzes. Dort gibt man sich bedeckt zum Engagement der eigenen Firma gegen das Büpf. Für die operative Führung verantwortlich seien wie bei Privatunternehmen Verwaltungsrat und Management, heisst es beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). «Das Uvek als Vertreter des Eigners anerkennt die unternehmerische Autonomie von Swisscom», lässt ein Sprecher ausrichten.
Auf das Dilemma angesprochen, sich als staatsnaher Betrieb aktiv gegen eine Gesetzesrevision zu stellen, sagt Swisscom-Sprecher Schulze: «Wir sind allen Aktionären verpflichtet. Nicht nur unserem Hauptaktionär.»
Das freut SVP-Mann Grüter, der nicht mit einem Engagement der Swisscom gerechnet hätte. «Das ist ein wichtiges Signal für unseren Kampf gegen das Büpf.» Man wolle die Swisscom so schnell wie möglich einspannen, am liebsten mit einem Sitz im Referendumskomitee. Zusagen gibt es von der Swisscom in dieser Richtung noch keine. Zuerst werde man die Beratung der Vorlage diesen Herbst im Nationalrat abwarten.
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