Medienmitteilung RK-N
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Zwölfmonatige Aufbewahrung der Randdaten
Die Kommission hat die Detailberatung der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs fortgesetzt (13.025). Sie sprach sich u. a. für eine zwölfmonatige Aufbewahrung der Randdaten des Postverkehrs (15 Stimmen gegenüber 8 für 6 Monate) sowie des Fernmeldeverkehrs (13 Stimmen gegenüber 10 für 6 Monate) aus. Randdaten geben keine Auskunft über den Inhalt einer Kommunikation, sondern lediglich darüber, wer, wann, mit wem, von wo aus usw. in Kontakt war.
Die Kommission lehnte die meisten Anträge ab und schloss sich damit dem Ständerat an, der weitgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt war. Es wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht, die u. a. Folgendes verlangten: keine Anwendung des Gesetzes auf Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste (6 Stimmen dafür); Neudefinierung der Kompetenz des Bundesrates, die Pflichten gewisser Kategorien von Fernmeldedienstanbieterinnen zu erweitern oder einzuschränken (mehrere Anträge; zwischen 4 und 8 Stimmen dafür); Aufhebung der Pflicht zur Aufbewahrung von Randdaten (4 Stimmen dafür); Pflicht zur Aufbewahrung dieser Daten in der Schweiz (9 Stimmen dafür); Beschränkung der Informationen, die über die Nutzerinnen und Nutzer von Fernmeldediensten zu liefern sind (6 Stimmen dafür).
Die Kommission wird die Beratung dieser Vorlage an einer ihrer nächsten Sitzungen abschliessen. Dabei wird sie sich namentlich mit besonderen Überwachungsmitteln befassen, und zwar sowohl mit den technischen Geräten («IMSI-catchers») als auch mit den Informatikprogrammen («GovWare»).
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