Alkoholgesetz vor dem Aus
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
Die WAK-S will ihrem Rat die Abschreibung der Entwürfe zum Spirituosensteuergesetz und zum Alkoholhandelsgesetz beantragen. Dafür ist nun noch ein gleichlautender Antrag der WAK-N erforderlich.
An ihrer Sitzung vom 25./26. Juni 2015 hatte die WAK-S ein Rechtsgutachten zu der vom Nationalrat in der Sommersession beschlossenen Alternative zur Ausbeutebesteuerung in Auftrag gegeben (Medienmitteilung vom 26.Juni 2015). Von diesem inzwischen vorliegenden Gutachten, das den Beschluss des Nationalrates weder als verfassungskonform noch als konform mit internationalen Handelsverträgen beurteilt, hat die WAK-S nun Kenntnis genommen. Sie ist zur Überzeugung gelangt, dass die Fronten zwischen den beiden Räten dermassen verhärtet sind, dass eine Einigung nicht mehr möglich und die Totalrevision des Alkoholgesetzes in der vorliegenden Form zum Scheitern verurteilt ist. Die WAK-S will ihrem Rat deshalb einstimmig die Abschreibung sowohl des Entwurfs zum Spirituosensteuergesetz wie des Entwurfs zum Alkoholhandelsgesetz beantragen. Eine Abschreibung während der Differenzbereinigung ist nach Artikel 90 des Parlamentsgesetzes nur auf gleichlautenden Antrag beider vorberatenden Kommissionen möglich, weshalb als nächstes nun die WAK-N darüber befinden muss, ob sie ihrem Rat den gleichen Antrag stellen will.
Die WAK-S würde es ausdrücklich begrüssen, wenn der Bundesrat rasch eine neue Vorlage verabschiedet, die sich auf die unbestrittenen Punkte, nämlich die Liberalisierung des Ethanolmarktes (inklusive Privatisierung von Alcosuisse) sowie die Reintegration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung, beschränkt.
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