Nicht zwingend ins Gefängnis

3. Dezember 2018

sda

Der Nationalrat will nicht, dass bei Landfriedensbruch zwingend eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird. Er hat am Montag eine Motion abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Reicht eine Geldstrafe nicht aus, um «Krawallmacher und Hooligans» abzuschrecken? Nein, findet der Nationalrat. Er will nicht, dass bei Landfriedensbruch zwingend eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird. Er hat am Montag eine Motion von Ständerat Beat Rieder (CVP/VS) stillschweigend abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Rieder verlangte eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe für Personen, die an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnehmen, bei der es zu Gewalt gegen Menschen oder Sachen kommt. Landfriedensbruch sei kein Bagatelldelikt, argumentierte er. Dem Richter bliebe ein Ermessensspielraum, da keine Mindeststrafe vorgesehen sei. Damit könnte er die Freiheitsstrafe bei Ersttätern oder einem geringen Verschulden bedingt aussprechen.

Die Strafverschärfung für das Delikt Landfriedensbruch hätte für die Stadt Bern, wo viele Demonstrationen stattfinden, weitreichende Folgen gehabt. Wie eine «Bund»-Recherche zeigte, hätten in Bern seit 2011 Hunderte von bedingten oder unbedingten Gefängnisstrafen ausgesprochen werden müssen. So auch für die gut 200 Teilnehmer der Syrien-Demonstration im April, von denen viele wegen Landfriedensbruchs anzeigt wurden.

Aus Sicht der Gegnerinnen und Gegner wäre es unverhältnismässig, wenn die blosse Teilnahme an einer Veranstaltung, an der Gewalttätigkeiten begangen werden, strenger bestraft würde als beispielsweise eine einfache Körperverletzung.

 

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