Polizist wegen Körperverletzung verurteilt

14. April 2014

Neue Luzerner Zeitung

LUZERN ⋅ Die Staatsanwaltschaft vom Kanton Luzern hat einen Polizisten der Luzerner Polizei wegen Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung mit einer Geldstrafe und Busse bestraft.

Der Vorfall ereignete sich am 3. Juni 2013 in der Stadt Luzern. Zwei rumänische Einbrecher waren am Löwenplatz in ein Uhrengeschäft eingebrochen und wurden vor Ort von der Polizei festgenommen. Auf einem Überwachungsvideo der betroffenen Firma war sichtbar, dass ein Polizist bei der Festnahme einen - auf dem Fussboden liegenden Einbrecher - mehrmals mit dem Fuss tritt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung gegen den verantwortlichen Polizisten abgeschlossen. Er wurde wegen Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 140 Franken und einer Busse von 1,000 Franken bestraft. Zudem hat er die Untersuchungskosten von rund 800 Franken zu bezahlen. Gegen den Strafbefehl hat der Beschuldigte keine Einsprache erhoben. Nachdem die Einsprachefrist abgelaufen ist und die Oberstaatsanwaltschaft den Strafbefehl überprüft und genehmigt hat, ist das Urteil rechtskräftig.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch