Michel Eggimann, 20 Minuten
Die zahlreichen Wegweisungen von Ostersonntagabend werfen Fragen auf, bei Betroffenen teils auch Unmut. Die Stadtpolizei St. Gallen zeigt sich gesprächsbereit und korrigiert die Zahl der Wegweisungen nach oben.
Für Ostersonntag musste mit einer dritten Krawallnacht innert weniger Tage in der Stadt St. Gallen gerechnet werden. Entsprechende Gewaltaufrufe kursierten auf Social Media. Oberstes Ziel von Stadtrat und Stadtpolizei St. Gallen war es, erneute Ausschreitungen mit Verletzten und Sachschaden zu verhindern. «Das Polizeigesetz erlaubt es, Personen wegzuweisen, wenn der Verdacht besteht, dass diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden», teilt nun die Stadtpolizei St. Gallen mit. Denn betroffene Weggewiesene haben sich teils über das Vorgehen der Polizei beklagt. Eine Rechtsanwältin erklärte die Verfügungen der Polizei für gerechtfertigt.
Damit die Wegweisungen auch für weitere Aufrufe, wie sie nun bereits wieder für diesen Freitag kursieren, Wirkung zeigten, würden diese für die vom Gesetz her mögliche Maximaldauer von 30 Tagen verfügt, so die Stapo St. Gallen. «Ziel dabei ist es, Personen die wiederholt an Ausschreitungen teilnehmen, aufgrund der Missachtung verfügter Wegweisungen zur Anzeige bringen zu können.» Niemand solle aber vom Schulbesuch oder der Arbeit, wichtigen Besorgungen oder der Nutzung des ÖV abgehalten werden, sofern für diesen Zeitraum keine Aufrufe zur Gewalt kursieren.
Zahl der Wegweisungen nach oben korrigiert
Während in der Bilanz-Medienmitteilung nach Einsatzende am frühen Ostermontagmorgen rund 500 Wegweisungen für die Zeit zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr kommuniziert wurden, kann nun die abschliessende Zahl, rund 650 Wegweisungen, bestätigt werden.
Die Formulierung auf den verfügten Wegweisungen ist eng gefasst. Entsprechend wurde darauf hingewiesen, dass sich Personen, welche der Auffassung sind, sie seien zu Unrecht weggewiesen worden, bei der Polizei melden sollen (mailbox.polizei@stadt.sg.ch). Bis Dienstagabend, 6. April 2021, meldeten sich laut der Medienmitteilung rund ein Dutzend Personen. Während vor Ort keine Zeit war, lange Gespräche zu führen, sei es nun im Nachgang möglich, einzelne Fälle ausführlicher situativ zu beurteilen. Dabei könnten mögliche Fragen zu Wegweisungen geklärt oder in begründeten Fällen Wegweisungen auch aufgehoben werden.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
jetzt spenden!