Zürcher Polizei darf Neuzuzüger nicht systematisch überprüfen

17. April 2014

Eine systematische und verdachtsunabhängige polizeiliche Überprüfung von Neuzuzügern in Gemeinden ist nicht zulässig. Auch die Polizei müsse sich an die Rechtsordnung halten, schreibt der Zürcher Regierungsrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage im Kantonsrat.

Eine Überprüfung aller in eine Gemeinde zuziehenden Personen wäre laut Regierungsrat überdies unverhältnismässig. Neuzuzüger hielten sich nicht nur vorübergehend in einer Gemeinde auf und hätten deshalb eine persönliche Meldepflicht.

Nur bei begründetem Verdacht

Bestehe ein begründeter Verdacht, seien solche Überprüfungen in den polizeilichen Fahndungssystemen jederzeit zulässig. Damit könne der Sicherheit der Bevölkerung genügend Rechnung getragen werden.

Das Zürcher Polizeigesetz enthalte bezüglich systematischer und verdachtsunabhängiger Personenüberprüfungen klare Regelungen, hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Anfrage des inzwischen zurückgetretenen SVP-Kantonsrates Roger Bartholdi (Zürich) fest. Ein Ermessensspielraum bestehe nicht.

Vom Datenschützer aufgedeckt

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hatte 2013 eine Kontrolle über die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) durch die Kantonspolizei durchgeführt. Dabei stellte er fest, dass einzelne Kantonspolizisten regelmässig von Gemeindeverwaltungen Listen mit neu zugezogenen Einwohnern erhielten, um in den Fahndungssystemen RIPOL und SIS zu überprüfen, ob auf den Listen aufgeführte Personen polizeilich ausgeschrieben sind.

Dieses Vorgehen sei mit dem Datenschutz nicht vereinbar, stellte der Datenschützer fest. Nach seiner Intervention beim Kommando der Kantonspolizei erliess dieses umgehend eine Weisung, in der festgehalten wurde, dass solche Anfragen nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Eine klare gesetzliche Grundlage besteht hingegen für die Erfassung von Personen in Beherbergungsbetrieben. Die Angaben in den Hotelmeldescheinen werden automatisch in den polizeilichen Fahndungssystemen überprüft. Das sei nötig, damit die Polizei die Anwesenheit gesuchter Personen, die sich nur vorübergehend in einem Hotel aufhalten, feststellen könne, schreibt der Regierungsrat.

 

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