Vernehmlassung zur Teilrevision des Polizeigesetzes der Grünen Bern

19. September 2012

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern

Generalsekretariat

Kramgasse 20

3011 Bern

Per Mail an: jeanfrancois.joehr@pom.be.ch

Vernehmlassung zu den Teilrevisionen des Polizeigesetzes und des Gesetzes über die Kantonspolizei Polizeigesetz (PolG)

Zu den einzelnen Artikeln des Polizeigesetzes äussern sich die Grünen wie folgt:

Art. 1 Abs. 1 lit. b

Präventive polizeiliche Arbeit hat für die Grünen eine hohe Bedeutung. Allerdings ist der Grat zwischen präventiver Arbeit und grundrechtsbeeinträchtigender Überwachung sehr schmal. Die Grünen gehen deshalb davon aus, dass sich die angestrebten Massnahmen auf die im Vortrag erwähnten Beratungen, Schulungen und Vorträge beschränken werden und keine Massnahmen im Bereich des „Staatsschutzes“ im weiteren Sinn umfassen.

Art. 35d (neu) Verdeckte Fahndung

Bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die verdeckte Fahndung gilt es zu verhindern, dass diese als „light Version“ der verdeckten Ermittlung missbraucht wird. Aus diesem Grund beantragen die Grünen, dass die verdeckte Fahndung weit schneller durch das Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden muss als dies vorgesehen ist. Denkbar wäre für uns eine Frist von einer Woche.

Art. 35e (neu) Zusammenarbeit mit Privatpersonen

Es steht ausser Frage, dass Straftaten verhindert und aufgeklärt werden müssen. Der Einbezug von und die Zusammenarbeit mit Privaten im Bereich des staatlichen Gewaltmonopols ist allerdings schwierig. Dass Privatpersonen dabei noch eine Entschädigung in Form einer Prämie erhalten können, erachten wir als sehr problematisch, da so falsche Anreize geschaffen werden. Die Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten lehnen die Grünen grundsätzlich ab. Es darf keine Vermischung der polizeilichen Arbeit mit jener von privaten Sicherheitsdiensten geben.

Art. 50 Abs. 1

Die Grünen haben Verständnis dafür, dass eine gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch geschaffen werden muss. Um zu verhindern, dass auf dieser Grundlage beliebig neue Austauschplattformen geschaffen und angewandt werden können, beantragen die Grünen, dass der nationale Polizeiindex explizit erwähnt wird und der geänderte Artikel 50 den Datenaustausch einzig in diesem Zusammenhang zulässt.

Art. 61 Abs. 3

Wir stehen dem Kostenersatz für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Polizeieinsätze

ablehnend gegenüber. Die Grünen beantragen, dass auf die vorgeschlagene Änderung verzichtet wird. Falls der Regierungsrat an dieser Änderung festhalten sollte, müsste zumindest klar definiert werden, welche Einsätze verrechnet werden dürfen. In der Praxis sollte stets das Prinzip der Verhältnismässigkeit zum Tragen kommen.

Art. 61 Abs. 4

Private Sicherheitsfirmen sind von dieser Regelung auszuschliessen.

Wir bitten Sie, unsere Überlegungen und Anträge bei den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen.

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung

(Tel. 031 311 87 01).

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

Blaise Kropf Anna Linder

Präsident Grüne Kanton Bern Grossrätin Grüne

 

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